Endlich aber schlug die Stunde ihrer Befreiung. Nach der großen Niederlage der Schweden bei Nördlingen am 7. September 1634 dachte man zwar noch nicht daran, die Geiseln gegen den gefangenen Feldmarschall Horn auszuwechseln. Hingegen aber inhaltlich des zwölften Artikels der Leonbergischen Accords-Einigung vom 13. März 1635 mußten sie ohne Entgeld freigegeben werden, obwohl von den geforderten 300,000 Reichsthalern bis dahin nicht mehr als 253,000 fl. erlegt worden waren.
Während der Gefangenschaft waren vier derselben gestorben, nämlich der Augustiner Benedikt Hagn, Johann Aindorfer, Johann Stöberl und Johann Huber. Der Franziskaner Blasius Rechpacher war zu Ostern 1634 zum Protestantismus übergetreten.
Die Übrigen wurden am 27. März 1635 aus der Gefangenschaft entlassen und trafen nach einer traurigen Abwesenheit von beinahe drei Jahren unter lautem Jubel ihrer Mitbürger wieder in München ein.
Die von den Geiseln gelobte Votivtafel befindet sich noch jetzt in der Kirche zu Ramersdorf.
Ärger als die Schweden wüthete aber, zwei Jahre nach ihrem Abzuge, ein neuer, furchtbarer Feind: die Pest.*)
Im Juli 1634 kamen spanische Söldnerschaaren von Tölz und Weilheim nach München. Es war eine schmutzige, verlotterte Bande, in deren Reihen die Pest schon seit Wochen beständig Opfer forderte. Diese schleppten die Seuche ein; in München hatte die Reiterschaar während weniger Tage über 150 Todte.
Im September kam die Pest in München selbst mit größter Heftigkeit zum Ausbruche. Über die damaligen Zustände sagt ein alter Bericht:
In aller Eile wurden vier Lazarethe und ein Garten vor der Stadt zur Aufnahme der Kranken hergerichtet und alle nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen, um die Verbreitung der Seuche zu verhindern; nur zwei Thore, das Isar- und das Neuhauserthor, blieben geöffnet, vor jedem dieser Thore wurde ein Garten zur Beherbergung der Fremden, denen der Eintritt in die Stadt verboten war, hergerichtet, den Einwohnern der Stadt aber auch der Eintritt in diese Gärten verwehrt. Alle Briefe wurden geöffnet, geräuchert und dann wieder verschlossen, das Geld, das angenommen wurde, zuerst in Essig geworfen. Alle Gemeinschaft mit angesteckten Personen, der Eintritt in deren Häuser oder der Gebrauch ihrer Kleidungsstücke war bei Lebensstrafe verboten, und zur Abschreckung und zum Vollzuge dieser Androhung waren in den Gassen der Stadt öffentlich Galgen errichtet; alle Kleider und alles Bettgewand der angesteckten Personen wurden vor den Thoren verbrannt. Um die Communikation und dadurch die Verbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Straßen mit
*) Schon im Jahre 1628 waren einige Pestfälle beobachtet worden, aber man hatte sofort die strengsten Absperrungsmaßregeln getroffen und so starben nur wenige Personen.