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Herstellung der Katasterblätter erfolgreich durchführte. Unter den sechs Mitgliedern der historischen Klasse verdienen neben Westenrieder noch P. P. Wolf und der fleißige Numismatiker Ignatz Streber Erwähnung.

Deuteten schon die Namen der vom König ernannten ordentlichen Mitglieder die streng wissenschaftliche Richtung der unter so günstigen Auspizien erneuerten Akademie an, so wußte sie sich außerdem durch eigene Wahl in den folgenden Jahren eine Reihe der ausgezeichnetsten Gelehrten des In- und Auslandes als ordentliche oder auswärtige Mitglieder zuzugesellen. Auch die Publikationen erhielten einen tieferen Gehalt, und neben den Festreden und Preisschriften erschienen nunmehr an Stelle der früheren Abhandlungen die Denkschriften, welche anfänglich die Arbeiten der Gesammtakademie umfaßten, später nach den einzelnen Klassen geschieden wurden.

Durch die Verlegung der Universität von Landshut nach München im Jahre 1826 machte sich auch für die Akademie der Wissenschaften die Nothwendigkeit einer Reform geltend. Eine Anzahl hervorragender Gelehrter konnten mit Recht den Anspruch erheben, in die höchste wissenschaftliche Korporation Bayerns aufgenommen zu werden, und ebenso sollten die wissenschaftlichen Attribute nicht nur der gelehrten Forschung, sondern auch dem Unterricht der Universität und anderen höheren Lehranstalten dienen. Um Beides zu ermöglichen, erließ König Ludwig I. am 21. März 1827 zwei Verordnungen, worin die Organisation der Akademie und der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates im Wesentlichen in der noch heute giltigen Weise geregelt wurden. Die erste Verordnung stellte die frühere Eintheilung der Akademie in drei Klassen (eine philologisch-philosophische, eine mathematisch-physikalische und eine historische) wieder her, beseitigt die Stelle eines Generalsekretärs und bestätigt nicht nur die freie Wahl der Mitglieder, sondern auch der Klassensekretäre und des Vorstandes, allerdings unter Vorbehalt der königlichen Genehmigung. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder jeder Klasse wurde auf zwölf festgestellt und außerdem Bestimmungen über die Zahl und Wahl von außerordentlichen korrespondirenden, auswärtigen und Ehrenmitgliedern erlassen.

Die Akademie machte sofort von ihrem Wahlrecht Gebrauch, indem sie Schelling zu ihrem Präsidenten wählte.

Eine bedeutsame Veränderung trat durch die zweite königliche Verordnung ein, welche die bisher mit der Akademie verbundenen Anstalten und Sammlungen von ihr ablöste und als unveräußerliches Staats- und Nationalgut zu einer besonderen, dem Staatsministerium unmittelbar untergeordneten Stelle, dem Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates, vereinigte.

Mit den Staatssammlungen wurden unter Wahrung des Eigenthumsrechts die Sammlungen und Institute der Universität verbunden und jedes Attribut einem Konservator unterstellt, der entweder aus der Reihe der Akademiker oder der Universitätsprofessoren entnommen werden sollte. Die anfänglich dem Generalkonservatorium unterstellte Centralbibliothek schied 1832 aus diesem Verband aus und erhielt als Hof- und Staatsbibliothek eine selbstständige Organisation.

Nach den tiefgreifenden, durch die Verlegung der Universität veranlaßten Veränderungen in der Organisation der Akademie und ihrer Attribute haben keine nennenswerthen Umgestaltungen mehr stattgefunden.

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